Nur Teilerfolg für Google im Streit um Markenanzeigen

Kioskea am Dienstag 22 September 2009 à 14:11:53

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Im Streit um die mögliche Verletzung von Markenrechten durch Google hat der Internetriese nur einen Teilerfolg errungen. Nach einem beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten kann Google bei seiner Suchmaschine zwar weiterhin gezielte Anzeigen zu den Ergebnissen stellen. Das Unternehmen soll aber haften, wenn es damit Fälscher bei der Verletzung von Markenrechten unterstützt. (Archivbild)

Im Streit um die mögliche Verletzung von Markenrechten durch Google hat der Internetriese nur einen Teilerfolg errungen. Nach einem beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten kann Google bei seiner Suchmaschine zwar weiterhin gezielte Anzeigen zu den Ergebnissen stellen. Das Unternehmen soll aber haften, wenn es damit Fälscher bei der Verletzung von Markenrechten unterstützt. Das Urteil wird für Anfang kommenden Jahres erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den aller meisten Fällen.

Suchmaschinen finanzieren sich meist über Anzeigen, die passend zu den Suchbegriffen eingeblendet werden. Beim Marktführer Google mit seinem Anzeigensystem Adwords wird die Werbung über und neben den Suchergebnissen angezeigt. Werbekunden können bestimmte Stichwörter buchen, bei deren Eingabe ihre Anzeige erscheint. Gerichte in Frankreich sahen eine Markenrechtsverletzung darin, dass bei der Eingabe eines Markennamens Anzeigen von Wettbewerbern oder gar von Nachahmern erscheinen. Das oberste französische Kassationsgericht legte unter anderem die Klage des französischen Luxusartikel-Herstellers Louis Vuitton Malletier dem EuGH vor.

Dort erklärte nun der sogenannte Generalanwalt Miguel Poiares Maduro, die Anzeigen seien im Kern legal. Denn Markeninhaber hätten kein Eigentum an ihrer Marke in dem Sinn, dass sie anderen die Nutzung des entsprechenden Wortes verbieten könnten. Allerdings laufe der Verkauf der Anzeigen in der Praxis so ab, dass Google die Anzeigenkunden über das Suchverhalten der Internetnutzer informiere. Google könne nach nationalem Recht haftbar sein, wenn solche Informationen Anzeigenkunden helfen, Interessenten gezielt auf Seiten mit illegalen, gefälschten Produkten zu lenken.

© 2009 AFP