Die Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen auch in Deutschland weiter im Internet veröffentlicht werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster lehnte am Freitag in einem Eilbeschluss den Antrag eines Landwirts ab, die Veröffentlichung seiner Daten auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu untersagen. In dem unanfechtbaren OVG-Beschluss heißt es unter anderem, es handele sich um gering sensible Daten. Bei der Abwägung mit dem Datenschutz verfolge die EU "das gewichtigere Ziel, die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger durch Transparenz zu stärken". (Az. 16 B 485/09)
Nach Europarecht müssen die EU-Mitgliedsstaaten bis Ende April den Empfängernamen, den Wohn- oder Betriebsort und die Höhe der Agrarsubventionen für das abgelaufenen Haushaltsjahr 2008 veröffentlichen. Zu diesem Zweck richtete die Bundesanstalt eine spezielle Internetseite ein. Das Gericht befand, die Veröffentlichung stelle für den Landwirt nur eine geringe Beeinträchtigung seines Rechts auf Datenschutz dar. So lasse die Höhe der Agrarsubvention auch in Verbindung mit der Art der Beihilfe keinen Rückschluss auf die Einkommenssituation des Empfängers zu.
© 2009 AFP